Bezirksverband Niederbayern




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Freie Wähler zur staatlich verschuldeten Finanznot der Kommunen:

Das Prinzip „Wer anschafft, muss zahlen“ muss Verfassungsrang erhalten

 

 Bund und Land treiben die Kommunen in die Schuldenfalle! Mit dieser Feststellung haben die Freien Wähler Bayern auf Ihrer Landesdelegierten-versammlung in Bergrheinfeld bei Schweinfurt drastische Korrekturen der Politik gefordert. Gleichzeitig machten sie klar, dass die Ruinierung der Kommunalfinanzen durch Bund und Land ihr Hauptthema im Wahlkampf zur Landtagswahl 2003 sein wird.

 

Mit konkreten Maßnahmen wollen sie einen Ausweg aus der Schuldenfalle weisen: Als erstes fordern die Freien Wähler in einer Resolution die Verankerung des Konnexitätsprinzips („Wer anschafft, muss zahlen“) in der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz. FW-Landesvorsitzender Armin Grein: „Von der Schülerbeförderung und den Betreuungsangeboten an unseren Schulen bis hin zur Sozialhilfe und dem neuen Grundsicherungsgesetz: Bund und Freistaat beschließen laufend Maßnahmen. Auf einem Großteil der Kosten aber bleiben die Kommunen sitzen. Deshalb muss mit Verfassungsrang klargestellt werden, dass die Finanzierung von gesetzlich angeordneten Maßnahmen durch den erfolgen muss, der sie auch veranlasst hat. Nur so kann der verantwortungslosen Politik von Bund und Land ein Ende gesetzt werden!“ Grein, der auch Bundesvorsitzender der Freien Wählergemeinschaften ist, kündigte an, dass die Freien Wähler auch auf Bundesebene diese Forderung mit Vehemenz vertreten werden. Johann Fleschhut, stellvertretender FW-Landesvorsitzender und neugewählter Landrat des Ostallgäus, machte in seiner Grundsatzrede deutlich, dass neben der ververfassungsrechtlichen Verankerung der Konnexität die Rechte der Kommunen auch durch eine zwingende Anhörung bei allen sie belastenden Gesetzen erfolgen müsse.

 

Um die Finanzsituation der Kommunen wieder ins Lot zu bringen, fordern die Freien Wähler von Bund und Freistaat Bayern:

 

·        keine weiteren Leistungsgesetze zu Lasten der Kommunen

·        die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die Bayerische Verfassung und in das Grundgesetz

·        die Beteiligung der Kommunen bei der Ausarbeitung sie finanziell belastender Gesetze

·        einen fairen Kostenausgleich durch Bund und Freistaat für bereits angeordnete Maßnahmen

·        die Abschaffung, zumindest aber die sofortige Rücknahme der seit 1.1.2001 von 20 auf 30 Prozent erhöhten Gewerbesteuerumlage

·        Änderungen in der Steuergesetzgebung, die dazu führen, dass gut verdienende Konzerne an ihren deutschen Standorten wieder Gewerbesteuer zu entrichten haben

·        Veräusserungsgewinne und Dividendenzahlungen von Aktien wieder der Steuerpflicht zu unterwerfen

·       die Bereitstellung von Mitteln aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen, die dem Bund hohe Einnahmen, den Kommunen durch Abschreibungen aber massive Verluste gebracht haben

·        eine Beteiligung der Kommunen aus den Privatisierungserlösen von Bund und Freistaat

      ·        eine umfassende Gemeindesteuerreform, die sicherstellt, dass sich die gemeindlichen Steuereinnahmen nicht wie stets in den letzten Jahren                schlechter entwickeln als das gesamte Steueraufkommen


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