Freie Wähler zur staatlich verschuldeten Finanznot der
Kommunen:
Das
Prinzip „Wer anschafft, muss zahlen“ muss Verfassungsrang erhalten
Bund und Land treiben die Kommunen in die
Schuldenfalle! Mit
dieser Feststellung haben die Freien Wähler Bayern auf Ihrer
Landesdelegierten-versammlung in Bergrheinfeld bei Schweinfurt drastische
Korrekturen der Politik gefordert. Gleichzeitig machten sie klar, dass die
Ruinierung der Kommunalfinanzen durch Bund und Land ihr Hauptthema im Wahlkampf
zur Landtagswahl 2003 sein wird.
Mit
konkreten Maßnahmen wollen sie einen Ausweg aus der Schuldenfalle weisen: Als
erstes fordern die Freien Wähler in einer Resolution die Verankerung des
Konnexitätsprinzips („Wer anschafft, muss zahlen“) in der Bayerischen
Verfassung und im Grundgesetz. FW-Landesvorsitzender Armin Grein: „Von der Schülerbeförderung
und den Betreuungsangeboten an unseren Schulen bis hin zur Sozialhilfe und dem
neuen Grundsicherungsgesetz: Bund und Freistaat beschließen laufend Maßnahmen.
Auf einem Großteil der Kosten aber bleiben die Kommunen sitzen. Deshalb muss
mit Verfassungsrang klargestellt werden, dass die Finanzierung von
gesetzlich
angeordneten Maßnahmen durch den erfolgen muss, der sie auch veranlasst hat.
Nur so kann der verantwortungslosen Politik von Bund und Land ein Ende gesetzt
werden!“ Grein, der auch Bundesvorsitzender der Freien Wählergemeinschaften
ist, kündigte an, dass die Freien Wähler auch auf Bundesebene diese Forderung
mit Vehemenz vertreten werden. Johann Fleschhut, stellvertretender
FW-Landesvorsitzender und neugewählter Landrat des Ostallgäus, machte in
seiner Grundsatzrede deutlich, dass neben der ververfassungsrechtlichen
Verankerung der Konnexität die Rechte der Kommunen auch durch eine zwingende
Anhörung bei allen sie belastenden Gesetzen erfolgen müsse.
Um die Finanzsituation der
Kommunen wieder ins Lot zu bringen, fordern die Freien Wähler von Bund und
Freistaat Bayern:
· keine
weiteren Leistungsgesetze zu Lasten der Kommunen
· die
Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die Bayerische Verfassung und in das
Grundgesetz
· die
Beteiligung der Kommunen bei der Ausarbeitung sie finanziell belastender Gesetze
· einen
fairen Kostenausgleich durch Bund und Freistaat für bereits angeordnete Maßnahmen
· die Abschaffung, zumindest aber die sofortige Rücknahme der seit 1.1.2001 von 20 auf 30 Prozent erhöhten Gewerbesteuerumlage
· Änderungen in der Steuergesetzgebung, die dazu führen, dass gut verdienende Konzerne an ihren deutschen Standorten wieder Gewerbesteuer zu entrichten haben
· Veräusserungsgewinne
und Dividendenzahlungen von Aktien wieder der Steuerpflicht zu unterwerfen
· die Bereitstellung von Mitteln aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen, die dem Bund hohe Einnahmen, den Kommunen durch Abschreibungen aber massive Verluste gebracht haben
· eine
Beteiligung der Kommunen aus den Privatisierungserlösen von Bund und Freistaat